ÖPNV im Eifelkreis – besser, aber noch nicht gut genug
Der öffentliche Personennahverkehr im Eifelkreis ist in den letzten Jahren spürbar ausgebaut worden. Neue Busnetze und das Rufbus-Angebot haben Verbesserungen gebracht. Dennoch gibt es weiterhin klare Schwachstellen, die den Alltag vieler Bürger und Arbeitnehmer belasten.
In mehreren Ortsteilen kommen die Busse zu spät für den Frühdienst. Ein konkretes Beispiel ist Schönecken: Wer dort wohnt und bei der Arla arbeitet, schafft es mit dem ÖPNV nicht rechtzeitig zum Schichtbeginn um 6 Uhr. Damit verliert der öffentliche Nahverkehr für viele Berufstätige seinen praktischen Nutzen.
Die Firma Tesla in Prüm ist einer der größten Arbeitgeber im Eifelkreis. Dennoch gibt es keine eigene Bushaltestelle. Mitarbeiter, die den Bus nutzen, müssen am Abzweig Dausfeld aussteigen und anschließend steil bergauf zur Arbeit laufen. Besonders im Winter steigt dadurch das Unfallrisiko erheblich.
Am Ende der Straße befindet sich bereits ein Wendeplatz. Es geht also nur um wenige zusätzliche Meter für den Bus. Der Aufwand wäre gering, der Nutzen für Mitarbeiter, Arbeitgeber und den ÖPNV jedoch groß. Ich setze mich dafür ein, dass Tesla eine eigene Haltestelle erhält.
Nach Veranstaltungen wie dem Prümer Sommer, dem Folklore-Festival oder dem Oktoberfest in Wittlich endet der Busverkehr zu früh. Viele Besucher stehen dann vor der Wahl: entweder gar nicht hinzufahren, alkoholisiert selbst zu fahren oder jemanden zu organisieren, der sie abholt.
Ich fordere die Verlängerung der Rückfahrtmöglichkeiten um zwei bis drei Stunden – durch Sonderbusse oder eine gezielte Ausweitung des Rufbus-Angebots. „Don’t drink and drive“ darf keine leere Floskel bleiben. Der ÖPNV muss auch nach Veranstaltungen eine sichere Heimfahrt ermöglichen.
Viele Bushaltestellen im Eifelkreis bestehen lediglich aus einer Stange am Straßenrand oder mitten im Feld. Für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator sind solche Haltestellen kaum nutzbar. Ebenso fehlen an zahlreichen Stellen sichere Übergänge für Schulkinder und eine ausreichende Beleuchtung in den Wintermonaten.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 8 PBefG) ist der Landkreis als Aufgabenträger verpflichtet, in seinem Nahverkehrsplan Aussagen zur Barrierefreiheit und zur Qualität des Angebots zu treffen. Das Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit war gesetzlich bereits für den 1. Januar 2022 vorgesehen. In der Praxis ist dieses Ziel im ländlichen Raum jedoch noch längst nicht erreicht. Hier besteht klarer Handlungsbedarf.
Der ÖPNV ist kein Selbstzweck. Er muss den Menschen dienen – den Arbeitnehmern, den Veranstaltungsbesuchern und den Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dafür werde ich mich einsetzen.
